Nicht jedes Bundesland veröffentlich ein Transparenzregister der fairen GrSt-Hebesätze. Neun Bundesländer bieten Transparenzregister (2+3)  und veröffentlichen darin ihre Hebesatzempfehlungen für die Grundsteuer.

Das sind Werte für eine faire Grundsteuer. Dabei nehmen die Kommunen insgesamt nicht mehr ein als in 2024!

 

1. Bundesländer, die kein Transparenzregister veröffentlichen:

    Bayern - Sachsen-Anhalt - Thüringen

2. Bundesländer, die ein Transparenzregister veröffentlich haben:

    Berlin - Bremen - Hamburg

3. Bundesländer, deren aufkommensneutrale Hebesätze im Internet zu finden sind:

   Sachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und im Saarland

4, Bundesländer, die noch ein Transparenzregister veröffentlichen wollen:

     Brandenburg - Rheinland-Pfalz

5. Bundesländer, in denen die Kommunen die fairen und festgesetzten Hebesätze aufzeigen müssen:

    Nidersachsen - Mecklenburg-Vorpommern

 6. Faire Grundsteuer berechnen:    

    Faire Grundsteuer = Grund­steuer­mess­betrag x fairer Hebesatz /100

    Beispiel; GrSt-Messbetrag = 120,  faire GrSt-Hebesatz 400 %    > faire GrSt 2025 = 480