Hallo, hallo
ich habe gerade diesen interessanten Inhalt auf shz.de gefunden: https://www.shz.de/lokales/sylt/artikel/illegale-ferienwohnungen-auf-sylt-das-land-sh-soll-helfen-48578612.
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/welt/sylt-eklat-um-illegale-ferienwohnungen-b%C3%BCrgermeister-hat-klare-forderung/ar-AA1D3huz
https://www.shz.de/lokales/sylt/artikel/illegale-ferienwohnungen-auf-sylt-das-land-sh-soll-helfen-48578612
Dieser Bürgermeister sollte mal nach Bayern schauen, denn dort ignoriert eben die FW-CSU. Regierung - man kann sagen fast generell, dass die Vermietung von Ferienwohnungen im Grunde nur zulässig sei - wenn dafür eine genehmigte Nutzungsänderung vorliegen würde- !
Zweitwohnungen Neu werden wegen Wohnungsnot nicht mehr zugelassen -bzw. erlischt der Bestanschutz bei Besitzwechsel - ja es werden Anti-Zweitwohnsitzsatzungen ( Tarnbegriff> Teilungssatzung) erlassen -aber für einen Bauantrag zur Errichtung von Ferienwohnungen rennt man trotz Wohnungsnot bei vielen Bürgermeistern offene Türen ein!
Vom Landratsamt Oberallgäu gibt es auf Hinweise über zahlreiche Vermietungen von Ferienwohnungen ohn eine genehmigte Nutzungsänderung, dazu die Antwort: So eine Vermietung ist nur über eine Zivielklage u.U. nur über ein gerichtliches Verfahren zu klären - vom Landratsamt wird auch für Hinweise nichts unternommen. Man muss allerdings bedenken - sooo ist eben nur in Bayern anzutreffen.
Selbst wiederholte Hinweise an alle Landräte in bayerischen Tourismuskommunen haben eben nicht reagiert - im Freistaat Bayern kennt man zwar die BaunVo aber man unternimmt nichts. Selten hat ein Kläger das Glück bei Beschwerden ernst genommen zu werden.
Wer glaubt in Deutschland sollten Gesetze für alle Staatsbürger gelten - der irrt sich gewaltig.
Wie man in Bayern mit den Tourismuskommunen in einem Boot sich befindet sind erkennbar in www.buergernetzwerk-bayern.de - denn auch hier ist die überwiegende Presse und die meisten Medien sehr zurückhaltend mit einer Kritik von Missständen,
Ein Leser