Leserbrief dazu
Es ist wohl peinlich auch in Bayern müsste doch die gesetzliche BauNVO aus dem Jahr 1962 gülƟg und Nov.2017 + Juli 2023 novelliert gülƟg sein. ABER in fast allen bayerischen Kommunalparlamenten sowohl auch von der amƟerenden FW-/CSU-Staatsregierung inzwischen nachweislich nicht mehr als rechtliche Grundlage betrachtet. Unter dem scheinheiligen Begriff Wohnungsnot und auch Mieterschutz sowie auch Mietpreisbremse wird in aller Regel inzwischen von den Stadträten selbst der Segen erteilt, denn bayernweit genießen eben diese viele KommunalpoliƟker davon persönlich ganz besonders in den Tourismusregionen ist eben der Ertrag pro Woche als Ferienwohnung vermietet höher als an Bürger mit Erstwohnsitz im Monat und diesen Vorteil lassen eben auch die meisten Ratsmitglieder ( auch zum eigenen Nutzen) alles genehmigen – dazu wird auch Stellplatzfrage meistens nicht berücksichƟgt.Josef Butzmann 01762 422 5334