Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied mit Urteil vom 12. Februar 2025 (Az. 3 K 3107/24), dass Miteigentumsanteile an Fußwegen in einer Wohnsiedlung als dem öffentlichen Verkehr dienende Flächen nach § 4 Nr. 3 Buchst. a GrStG grundsteuerbefreit sein können. [1] 

https://www.boerse-online.de/nachrichten/geldundvorsorge/hammer-urteil-wann-finanzaemter-zu-unrecht-steuern-kassieren-20409736.html