Urteil zu Widerspruch gegen Zweitwohnungssteuer
BayKAG Art. 3 Abs. 1
Schlagworte:
Zweitwohnungsteuer, Echte Rückwirkung, Jahresnettokaltmiete, Steuerhöhe 20%, Erdrosselnde Wirkung (verneint), Berechnung, Gemeinde, Widerspruch, Zweitwohnung, Rückwirkung, Erhebung, Mietaufwand, Vereinbarungen, Zweitwohnungsteuererklärung, Stufenmodell