Immer wieder die gleichen Pobleme bei der Bewertung von Grundstücksflächen die außerhalb der Bebauungszonen liegen, als landwirtschaftliche Flächen außerhalb von Bebauungszonen liegen. Die Finanzbehörden versuchen mit nachweislich falscher Argumentation daraus Grundstücke mit hoher Bewertung zu deklarieren , um dann hohe Grundsteuern zu generieren. Hier ein Beispielfall, der vor dem Finanzgericht keinen Bestand hatte.

 

 FG Düsseldorf, Mitteilung vom 14.07.2025 zum Urteil 11 K 2040/24 vom 22.05.2025 (nrkr - BFH-Az. II B 50/25)

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