Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit seinem Grundsatzurteil vom 10. April 2018 die bis dahin geltende Einheitsbewertung für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt

. Das Ziel des Urteils war es, eine gerechtere Bewertung zu schaffen, nicht jedoch automatisch das Gesamteinkommen der Kommunen zu erhöhen oder die Steuerlast für alle Eigentümer zu steigern.  Die Bayerischen Kommunen halten sich meist nicht daran. Eine weitere Mehrbelastung für Eigentümer und auch Mieter.

 

https://www.br.de/nachrichten/meldung/bayerns-kommunen-steigern-einnahmen-aus-grundsteuer-deutlich%2C3007be97d