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Der Bundesrat fordert in dem von ihm eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Art. 105 GG ( BT-Drs. 18/10751 – PDF, 899 KB). Ziel des Gesetzes ist es, dem Bund die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer und damit auch für die zur Grundsteuer gehörenden Bewertungsfragen ausdrücklich zu übertragen.
Damit soll der Bund nach dem Willen des Bundesrates die Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer erhalten.