"keine stillschweigende Zustimmung zur Einführung von Kontoführungsentgelten oder Verwahrgebühren darstellt (BGH, Urteil vom 27. April 2021, Az. XI ZR 26/20). Die Zustimmung muss aktiv und informiert erfolgen".
"keine stillschweigende Zustimmung zur Einführung von Kontoführungsentgelten oder Verwahrgebühren darstellt (BGH, Urteil vom 27. April 2021, Az. XI ZR 26/20). Die Zustimmung muss aktiv und informiert erfolgen".