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Von: Freunde für Bayern - Josef Butzmann <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.>
Date: Sa., 12. Okt. 2024, 20:22
Subject: WEnn schon berichtet wird - bitte nicht nur eine Hetze auf bestimmten Personenkreis bei der Leserschaft!!!
To: Allg.anz.Weigel <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.>
Cc: <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.>, Merkur <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.>, Matthias Zimmermann Augsburger Allgemeine <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.>, Südd. Matthias Köpf Zwst <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.>


Sehr geehrter Herr Uli Weigel uns würde der veröffentlichte Artikel interessieren>>https://www.allgaeuer-zeitung.de/allgaeu/immenstadt/oberstdorf-zweitwohnungsbesitzer-muessen-vermieten_arid-797845!

Denn mit der im Jahre 2019 beschlossenen "Anti-Zweitwohnsitz-Satzung"  ( siehe im Anhang als Lesefassung) ist wohl die Marktgemeinde Oberstdorf beim VGH München jüngst gescheitert - diese Satzung musste mit unserer Zustimmung abgeschafft werden, die Verfahrenskosten übernimmt die Marktgemeinde Oberstdorf!

Dazu wurden Beschlüsse nun danach im Marktgemeinderat Oberstdorf einstimmig gem. Beschlussvorlage  am 1.8. bzw. 26.9.2024  gefasst.

Da im Augenblich im  Amtsblatt Landratsamt Oberallgäu  zur Zeit nur die Beschlüsse vom 1.8. 2024 zu finden sind ( nach Anmahnung beim Landratsamt)-fehlt eigentlich die Beschlussfassung (wiederholte Abschaffung)  bzw.. die Neufassung der Neuen Teilungssatzung immer noch und ist  nicht  in der Öffentlichkeit zugänglich.

Es handelt sich eigentlich um eine Satzung welche gegen das Eigentumsrecht verstößt - denn sowohl bei Verkauf oder Vererbung erlischt der Bestandschutz als Zweitwohnungssnutzung, eine weitere Nutzung als Zweitwohnsitz ist nur von der Gemeinde zu genehmigen möglich wenn an mehr als die Hälfte der Tage eines Jahres diese Wohnung nachweislich zur Verfügung steht - trotzdem ist eine Zweitwohnungssteuer fällig.

Der Nachweis könnte allerdings nur bei Vermietung über eine Agentur unanfechtbar sein, es genügt eben nicht nur zu behaupten lückenlos zu vermieten, dabei steht einer Agentur auch ein gewisser Anspruch bzw. Gebühr für die Vermietung zu ! Das  könnten in der Regel u.U. 20 oder mehr % vom Erlös zustehen.

Zusätzlich kann doch die Marktgemeinde Oberstdorf dem Eigentümer nicht garantieren, dass an mehr als  die Hälfte der Tage eines Jahres wirklich eine Vermietung überhaupt möglich sei?

Wenn nun in Oberstdorf alle 2200 Zweitwohnsitze jeweils an 190 Tagen jeweils pro Wohnung nur 2 oder gar 3 Personen eine Vermietung erfolgen würde ergäbe es wohl über  eine Million mehr Übernachtungszahlen und auch eine Erhöhung der Kurbeiträge - zwar toll in  der Kasse - ABER  die Einheimischen  würden dann doch bestimmt noch mehr wegen Übertourismus "meckern" ???

In der bisherigen, inzwischen gelöschten (aufgehobenen) Teilungssatzung hätte die Marktgemeinde eine "Ordnungswidrigkeit - gem. Satzung in Höhe von 50 000 € " als Strafe  fordern können.

Warum wird denn von allen Berichterstattern das Leservolk der Allgäuer Zeitung nur mit der Hetze gegen diese Zweitwohnsitzler seit 20 Jahren immer so gestaltet?

Wie wäre es denn wenn Frau Sybille Mettler auch den Lesern der Allgäuer Zeitung mal klaren Wein einschenken würde?

Fakt ist: nicht die Zweitwohnsitze entziehen alleine dem Wohnungsmarkt die vielen Wohnungen - nein es sind die Oberstdorfer welche  an tausende Ferienwohnungen vermieten - denn bei der Vermietung als Ferienwohnung  wird generell pro Woche mehr erzielt als an Bürger mit Erstwohnsitz im Monat- und dieses noch ohne genehmigte Nutzungsänderungen -allerdings zutreffend in allen Kommunen in Bayern besonders jenen 170 Kommen welche eine Zweitwohnungssteuer erheben und dazu noch bis 31.12.2024 aus Steuergeldern finanzierte Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnsitze in Höhe von 35 Mio € kassieren- ohne Gegenleistungen.

Auf den Punkt gebracht:Alle diese Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer werden bei der Bewertung der Finanzkraft nicht berücksichtig obwohl es die Grundlage sein müsste, bei der Bewertung der Finanzkraft einer Kommune, bei der Festsetzung im Kommunalen Finanzausgleich - eine nur in Bayern so anzutreffende Behandlung mit Schwarzgeld. Jedem Unternehmer würde vom Fiananzamt eine Steuererklärung  abgelehnt werden - da eben unvollständig oder gar Betrugsabsichten zu unterstellen wäre.

Gestatte Ihnen oder Frau Mettler oder Herrn Uli Weigel diese Zeilen ungekürzt zu veröffentlichen -alles andere ,wie eben geschehen, ist Täuschung  der Leserschaft oder Unterstützung einer Volkshetze gegen die "Unerwünschten " Bürger mit den Zweitwohnsitzen!

Zu weiteren Fragen stünde gerne zur Verfügung

Josef Butzmann  Vors. v. Freunde für Ferien in Bayern e.V.

Tegeernsee Erfolgsbilanz Kommentar um Vertreibung 31.8.24.docx

Teilungssatzung BeschlussInfo.27.9.2024.docx

https://www.allgaeuer-zeitung.de/allgaeu/immenstadt/oberstdorf-zweitwohnungsbesitzer-muessen-vermieten_arid-797845