Teilungssatzung Neu Oberstdorf 22.10.2024.pdf

Neue Oberstdorfer Teilungssatzung gül􀆟g und veröffentlicht im Amtsbla􀆩 Nr. 44
Herausgegeben vom Landratsamt Oberallgäu in Sonthofen 22. Oktober 2024/Seite 79
Sonthofen, den 22. Oktober 2024
gez.: Indra Baier-Müller, Landrä􀆟n
BEKANNTMACHUNG
des
MARKTES OBERSTDORF
über den Erlass der Satzung über die Sicherung der Zweckbes􀆟mmung von Gebieten mit
Fremdenverkehrsfunk􀆟onen (Teilungssatzung)
I.
Der Marktgemeinderat des Marktes Oberstdorf hat in seiner Sitzung am 26.09.2024 folgende Satzung
erlassen:
„Satzung des Marktes Oberstdorf über die Sicherung der Zweckbes􀆟mmung von Gebieten mit
Fremdenverkehrsfunk􀆟onen (Teilungssatzung)
Aufgrund von § 22 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November
2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394)
und Art. 23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) erlässt
der Markt Oberstdorf folgende Satzung über die Sicherung der Zweckbes􀆟mmung von Gebieten mit
Fremdenverkehrsfunk􀆟onen:
§ 1
Geltungsbereich: Die Satzung gilt für folgende Bereiche, die in folgenden Plänen, die
Bestandteil dieser Satzung sind, hellrot unterlegt und dunkelrot umrandet sind:
- im Plan „Planbla􀆩 A – Hauptort Oberstdorf“ die dort hellrot unterlegten und dunkelrot umrandeten
Teilgeltungsbereiche A1 („An der Rubinger Straße“), A2 („Umfeld Re􀆩enbergerstraße/ Alpgaustraße/Im
Steinach“, A3 („S􀆟llachsiedlung Nord“), A4 („S􀆟llachsiedlung Süd“), A5 („Nördlich der Walserstraße“),
A6 („Westlich der Metzger- und Promenadestraße“), A7 („Umfeld Prinzen- und Lore􀆩ostraße“), A8
(„Am First/Dummelsmoos/Pla􀆩enbichl“), A9 („Umfeld Am Faltenbach“),A10 („Oberer Markt“), A11
(„Nördlich der Nebelhorn- und südlich der Maximilianstraße“) und A12 („Umfeld Krankenhaus“), - im
Plan „Planbla􀆩 B – Kornau“ der dort hellrot unterlegte und dunkelrot umrandete Teilgeltungsbereich
B, - im Plan „Planbla􀆩 C – Reute“ der dort hellrot unterlegte und dunkelrot umrandete
Teilgeltungsbereich C, - im Plan „Planbla􀆩 D – Jauchen“ der dort hellrot unterlegte und dunkelrot
umrandete Teilgeltungsbereich D, - im Plan „Planbla􀆩 E – Rubi und Hessenwinkel“ die dort hellrot
unterlegten und dunkelrot umrandeten Teilgeltungsbereiche E1 („Rubi“) und E2 („Hessenwinkel“), - im
Plan „Planbla􀆩 F – Reichenbach“ der dort hellrot unterlegte und dunkelrot umrandete
Teilgeltungsbereich F, - im Plan „Planbla􀆩 G – Schöllang“ der dort hellrot unterlegte und dunkel-rot
umrandete Teilgeltungsbereich G, - im Plan „Planbla􀆩 H – Tiefenbach“ der dort hellrot unterlegte und
dunkelrot umrandete Teilgeltungsbereich H, - im Plan „Planbla􀆩 I – Im Winkel und Im
Weidach/Klammstraße“ die dort hellrot unterlegten und dunkelrot umrandeten Teilgeltungsbereiche
I1 („Im Winkel“) und I2 („Im Weidach/Klammstraße“), - im Plan „Planbla􀆩 J – S􀆟llachhaus“ der dort
hellrot unterlegte und dunkelrot umrandete Teilgeltungsbereich J, - im Plan „Planbla􀆩 K – Kühberg“ der
dort hellrot unterlegte und dunkelrot umrandete Teilgeltungsbereich K, - im Plan „Planbla􀆩 L – Birgsau
und Birgsau“ die dort hellrot unterlegten und dunkelrot umrandeten Teilgeltungsbereiche L1
(„Birgsau“) und L2 („Zollhäuser“),- im Plan „Planbla􀆩 M – Hotel Waldesruhe“ der dort hellrot unterlegte
und dunkelrot umrandete Teilgeltungsbereich M,- im Plan „Planbla􀆩 N – Jugendherberge Kornau“ der
dort hellrot unter-legte und dunkelrot umrandete Teilgeltungsbereich N,- im Plan „Planbla􀆩 O – Umfeld
Söllereck Bergsta􀆟on“ der dort hellrot unterlegte und dunkelrot umrandete Teilgeltungsbereich O, - im
Plan „Planbla􀆩 P – Umfeld Christlessee“ der dort hellrot unterlegte und dunkelrot umrandete
Teilgeltungsbereich P, - im Plan „Planbla􀆩 Q – Cafe Bergkristall“ der dort hellrot unterlegte und
dunkelrot umrandete Teilgeltungsbereich Q,- im Plan „Planbla􀆩 R – Alpe Dornach“ der dort hellrot
unterlegte und dunkelrot umrandete Teilgeltungsbereich R, - im Plan „Planbla􀆩 S – Grüne Gasse“ der
dort hellrot unterlegte und dunkelrot umrandete Teilgeltungsbereich S, - im Plan „Planbla􀆩 T – Wasach
und Ebnat“ der dort hellrot unterlegte und dunkelrot umrandete Teilgeltungsbereich T, - im Plan
„Planbla􀆩 U – Faistenoy“ der dort hellrot unterlegte und dunkel- rot umrandete Teilgeltungsbereich U,
- im Plan „Planbla􀆩 V – Naturfreundehaus“ der dort hellrot unterlegte und dunkelrot umrandete
Teilgeltungsbereich V, - im Plan „Planbla􀆩 W – Spielmannsau“ der dort hellrot unterlegte und dunkelrot
umrandete Teilgeltungsbereich W, - im Plan „Planbla􀆩 X – Sesselalp“ der dort hellrot unterlegte und
dunkel-rot umrandete Teilgeltungsbereich X, - im Plan „Planbla􀆩 Y – Schwand“ der dort hellrot
unterlegte und dunkel-rot umrandete Teilgeltungsbereich Y,- im Plan „Planbla􀆩 Z – Kastner“ der dort
hellrot unterlegte und dunkelrot umrandete Teilgeltungs-bereich Z. Die im Geltungsbereich der Satzung
liegenden Grundstücke sind in folgenden Listen, die Bestandteil dieser Satzung sind, aufgeführt:
- Grundstücksliste zum Plan „Planbla􀆩 A – Hauptort Oberstdorf“,
- Grundstücksliste zum Plan „Planbla􀆩 B – Kornau“,
- Grundstücksliste zum Plan „Planbla􀆩 C – Reute“,
- Grundstücksliste zum Plan „Planbla􀆩 D – Jauchen“,
- Grundstücksliste zum Plan „Planbla􀆩 E – Rubi und Hessenwinkel“,
- Grundstücksliste zum Plan „Planbla􀆩 F – Reichenbach“,
- Grundstücksliste zum Plan „Planbla􀆩 G – Schöllang“,
- Grundstücksliste zum Plan „Planbla􀆩 H – Tiefenbach“,
- Grundstücksliste zum Plan „Planbla􀆩 I – Im Winkel und Im Weidach/ Klammstraße“,
- Grundstücksliste zum Plan „Planbla􀆩 J – S􀆟lllachhaus“,
- Grundstücksliste zum Plan „Planbla􀆩 K – Kühberg“,
- Grundstücksliste zum Plan „Planbla􀆩 L – Birgsau und Birgsau“,
- Grundstücksliste zum Plan „Planbla􀆩 M – Hotel Waldesruhe“,
- Grundstücksliste zum Plan „Planbla􀆩 N – Jugendherberge Kornau“,
- Grundstücksliste zum Plan „Planbla􀆩 O – Umfeld Söllereck Bergsta􀆟on“,
- Grundstücksliste zum Plan „Planbla􀆩 P – Umfeld Christlessee“,
- Grundstücksliste zum Plan „Planbla􀆩 Q – Cafe Bergkristall“,
- Grundstücksliste zum Plan „Planbla􀆩 R – Alpe Dornach“,
- Grundstücksliste zum Plan „Planbla􀆩 S – Grüne Gasse“,
- Grundstücksliste zum Plan „Planbla􀆩 T – Wasach und Ebnat“,
- Grundstücksliste zum Plan „Planbla􀆩 U – Faistenoy“,
- Grundstücksliste zum Plan „Planbla􀆩 V – Naturfreundehaus“,
- Grundstücksliste zum Plan „Planbla􀆩 W – Spielmannsau“,
- Grundstücksliste zum Plan „Planbla􀆩 X – Sesselalp“,
- Grundstücksliste zum Plan „Planbla􀆩 Y – Schwand“,
- Grundstücksliste zum Plan „Planbla􀆩 Z – Kastner“.
§ 2
Genehmigungsvorbehalt
Zur Sicherung der Zweckbes􀆟mmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunk􀆟onen unterliegt
Folgendes der Genehmigung:
1. die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum nach § 1 des
Wohnungseigentumsgesetzes,
2. die Begründung der in den §§ 30 und 31 des Wohnungseigentumsgesetzes bezeichneten Rechte,
3. die Nutzung von Räumen in Wohngebäuden oder Beherbergungsbetrieben als Nebenwohnung,
wenn die Räume insgesamt an mehr als der Häl􀅌e der Tage eines Jahres unbewohnt sind.
§ 3
Ausnahmen Die Genehmigung nach § 2 Ziffer 3 ist nicht erforderlich, wenn die Nutzung als
Nebenwohnung vor dem 27.11.2019 aufgenommen worden ist.
§ 4
Inkra􀅌treten Diese Satzung tri􀆩 am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kra􀅌.
Oberstdorf, 22. Oktober 2024
MARKT OBERSTDORF
gez.: Klaus King, Erster Bürgermeister
II.
Die am 26.09.2024 beschlossene Satzung über die Sicherung der Zweckbes􀆟mmung von Gebieten mit
Fremdenverkehrsfunk􀆟onen (Teilungssatzung) einschließlich der Planblä􀆩er A bis Z und der
Grundstückslisten sowie die Begründung wurden am 16.10.2024 durch Herrn Ersten Bürgermeister
King ausgefer􀆟gt und werden ab sofort zu jedermanns Einsicht bereitgehalten; über den Inhalt wird
auf Verlangen Auskun􀅌 gegeben. Die Satzung und ihre Begründung können im Markt Oberstdorf,
Marktbauamt, Oberstdorf Haus, Prinzregenten-Platz 1, 87561 Oberstdorf, während der allgemeinen
Dienststunden eingesehen werden. Um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.
Der Text der Teilungssatzung ist außerdem im Internetau􀅌ri􀆩 des Marktes Oberstdorf unter
www.markt-oberstdorf.de/leistungen/satzungen veröffentlicht.
III.
Die am 26.09.2024 beschlossene Satzung über die Sicherung der Zweckbes􀆟mmung von Gebieten mit
Fremdenverkehrsfunk􀆟onen (Teilungssatzung) tri􀆩 am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kra􀅌.
IV.
Die nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrensund
Formvorschri􀅌en ist nur beachtlich, wenn sie innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der
Satzung unter Darlegung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schri􀅌lich beim Markt
Oberstdorf geltend gemacht worden ist.
MARKT OBERSTDORF
Oberstdorf, den 22. Oktober 2024gez.:
Klaus King, Erster Bürgermeister