Heimat ist das nicht mehr“: Touristen machen den Einheimischen zu schaffen
https://www.schwaebische.de/regional/baden-wuerttemberg/allgaeu-bodensee-alpen-urlaub-touristen-einheimische-3007083
Sehr geehrter Mitglieder und Freunde ein kurzer Hinweis zu diesem erschienen Artikel:
Sehr geehrter Herr Uwe Jauss
Zu diesem Thema sei es wohl auch erlaubt auf die jüngste Rechtsprechung- siehe dazu im Anhang zu verweisen- damit verbunden sei wohl auch der Hinweis, dass man in allen bayerischen Kommunen welche eine Zweitwohnungssteuer erheben - keinesfalls bemüht ist die Vermietung von Ferienwohnungen in Wohngebieten nur nach Vorlage einer genehmigten Nutzungsänderung zulässig ist.
Die Nutzung einer Zweitwohnung in Wohngebieten allerdings gem. BauNVO generell nicht verboten werden kann, dazu bedarf es keiner genehmigten Nutzungsänderung - sofern eben im Bebauungsplan kein grundsätzliches Verbot zu Grunde liegt. Dazu ist wohl auch in Wohnanlagen über gewisse Teilungssatzungen eine gültige Regelung getroffen, wo eben die Eigentümergemeinschaft zu entscheiden hat ob eine andere Nutzung als die Eigennutzung mit einem Beschluss geregelt bzw, zulässig ist.
Nur in Gemeinden wo eine so genannte "Anti-Zweitwohnungssatzung" (rechtskräftige Teilungssatzung) nachweisbar ist - besteht wohl die Möglichkeit auch die Nicht - Nutzung generell zu versagen. Diese Art ist allerdings nur in ganz wenigen bayerischen Kommunen anzutreffen.
Ob dabei allerdings der bereits bestehende Übertourismus eingeschränkt werden soll oder kann - ist mit vielen rechtlichen Fragezeichen ungeklärt. Nur Hass und Hetze gegen die Zweitwohnsitze ist nicht ausreichend ein Nutzungsverbot als Zweitwohnung zu erlassen. Bei Bestandschutz wohl nur bis zum Besitzwechsel möglich- während in Bayern in wenigen Gemeinden über die wiederholte Erhöhung der Zweitwohnungssteuer über die "Anti-Zweitwohnungssatzung" versuchen die Zweitwohnungsnutzung einzuschränken - dabei wird allerdins die Vermietung von zig tausenden Ferienwohnungen ohne genehmigte Nutzungsänderung sogar begrüßt und verlangt oder geduldet.
Hinweise auf die betreffenden Landratsämter (= Kommunale Aufsicht) werden nachweislich grundsätzlich ignoriert - obwohl die BauNVO seit 1962 gültig und im Jahre 2017 nur so geändert worden ist, dass eben eine Vermietung als Ferienwohnung in Wohngebieten ausnahmsweise genehmigt werden kann- Rechtsanspruch zu einer solchen Genehmigung besteht wohl nicht.
Folglich kommen eigentlich alle bayerischen Landratsämter Ihrer Verpflichtung nachweislich nicht nach - die Vermietung von Ferienwohnungen solange zu verbieten, bis eine genehmigte Nutzungsänderung vorgewiesen werden kann- sooo ist die Situation im Freistaat Bayern! Weder über die Presse noch über Kommunalpolitiker oder Kommunale Aufsicht wird in Bayern dieses Thema ignoriert oder vorsätzlich unter den Teppich gekehrt!
Auf Anfrage sind wir gerne bereit die Adressen jener Kommunen welche über die Anti-Zweitwohnsitzsatzung verfügen zu verraten.
mit freundlichen Grüßen
Josef Butzmann Vors.f. Freunde für Ferien in Bayern e.V (www.buergernetzwerk-bayern.de)