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Fwd: Ihr Auskunftsersuchen über den Bayerischen Datenschutzbeauftragten

Von:

 

 

 

 

---------- Forwarded message ---------
Von: Freunde für Bayern - Josef Butzmann <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.>
Date: Do., 5. Dez. 2024, 18:56
Subject: Re: Ihr Auskunftsersuchen über den Bayerischen Datenschutzbeauftragten
To: Juergen Tobisch <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.>
Cc: Rathaus Halblech <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.>, Albert Füracker <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.>

Ach lieber Herr Jürgen Tobisch

bin etwas estaunt wie eben aus den jüngst übermittelten Unterlagen hervorgeht  war es eine reine Darstellungsmöglichkeit wie abgeneigt von den Bürgern mit dem Zweitwohnsitz eine Gemeinde sich verhält, diese Forderungen über Kostenübernahme ist gleichbedeutend mit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer - es ist eben pure Abzocke perfekt. Die angeforderten Daten werden  fast generell  in aller Öffentlichkeit behandelt ob  nun Haushalts - Berichte oder Pressemeldungen ! Es sind eigentlich keine unbekannten  Geheimnisse  - es ist auch generell bekannt - mit welchen Einstellungen man das Thema Zweitwohnungen  eigentlich behandelt.

Die Afd wird von allen politischen Bewegungen  übrigen Mandatsträgern und Parteizugehörigkeiten über die Behandlung und Vorgehensweise von Migration kritisiert und was machen denn diese 170 bayerischen Kommunen welche sich entschieden haben eine Zweitwohnungssteuer zu erheben dazu noch mit verächtlichen unwahren Behauptungen??  - leider nicht viel besser wie die AfD  sich benimmt!

Vorgesehen war und ist es eben eine Information und Dankeschön an alle  = überwiegende Kommunen welche sich bereiterklärten ohne jeglich Kostenforderung zu antworten ,d as geht doch als Dankbarkeit hervor. Für die "schwarzen Schafe" sollte es wohl ein Spiegel sein sich selbst  darin zu finden - . wie das Ergebnis aussieht war hier eine gegenseitige gebietsweiser Zusammenhalt deutlich erkennbar auch als schwarze Schaafe gekenzeichnet.!

Schade eigentlich - denn jeder dafür aufgewendete Euro wäre wohl eine Fehlinvestition gewesen - es konnte nicht erwartet werden z.B.      XX     € zu überweisen und dafür nur unwahre nicht  passende Antworten dafür als Gegenleistung  zu erhalten, wobei von Ihnen  eine relativ niedriger Betrag angesetzt worden ist - die Forderungen waren sehr unterschiedlich  sogar bis 900 €!

Diese in Papier ausgeführte gedruckte Statistik beweist wohl sehr viel an Ungereimtheiten - wir hoffen nun dass von der Staatsregierung auch vorgegangen wird - ähnlich oder wie bei den ausbezahlten Coronahilfe - Rückforderungen sollten eben auch alle echte  zugeteilten Schlüsselzuweisungen zwischen  2005 und 2025 ( ende 2024) zurückgefordert werden es geht um nicht viel weniger als 500 000 000€  zu Unrecht ausgeschüttet.

Fakt ist auch, dass es erwähnenswert ist- diese Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer alleine sind schon behandelt wie Schwarzgeld - da eben im KAFAG nicht bewertet - was im Grunde Voraussetzung sein müsste bei ehrlicher Vorgehensweise. Dazu im Anhang noch ein von uns bezahltes Gutachten  zu Ihrer info.

Normalerweise hätte man schon von der Regierung die Forderung der Kommnalverbände ablehnen müssen mit dem Hinweis  entweder Zweitwohnungssteuer oder Schlüsselzuweisungen  Wir sind wohl  nun aufgefordert die Generalstaatsanwaltschaft auf die Probe zu stellen ob es denn noch möglich ist Unwahrheiten von der Wahrheit zu unterscheiden auch im CSU- regierten Freistaat Bayern. Es gibt wohl ausser Frieden auch noch Auseinandersetzungen - aber es sollte immer die Ehrlichkeit höher eingeschätzt (eingestuft) werden wie Betrug oder Abzocke!

Danke Ihnen für Ihre Zeilen und wünsche nun frohes Weihnachtsfest und einen glücklichen Start ins Neue Jahr 2025

mit freundlichen Grüßen

Josef Butzmann

 

 

Am 05.12.2024 um 18:04 schrieb Juergen Tobisch:

Sehr geehrter Herr Butzmann,

wir haben heute ihr Anschreiben vom November 2024 erhalten.

Aus diesem Schreiben ist mir nicht ersichtlich, ob es sich um eine reine Information von Ihnen an uns handelt bzw. ob Sie erneut um Datenübermittlung bitten.

Diese können Sie wie bereits in unserem Mail Anfang des Jahre mitgeteilt gegen Vorkasse, siehe Mail im Nachgang erhalten?

Falls es sich in ihrem Anschreiben um reine Information handelt, dann bedanken wir uns hierfür und nehmen diese zur Kenntnis.

Falls Sie hier erneut um Daten unsererseits bitten, dann verweise ich auf die untenstehende Mail. Sobald Sie hier zur Kostenübername ihre Bereitschaft mitgeteilt haben, können wir für Sie tätig werden.

Mit freundlichen Grüßen

 

Jürgen Tobisch

Geschäftsstellenleiter

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Gemeinde Halblech

Dorfstraße 18 – 87642 Halblech

Tel. 0 83 68- 9 12 22 13

www.gemeinde-halblech.de

Haftungsausschluss: Diese E-Mail (und ihre Anhänge) ist ausschließlich für den/die darin genannte/n Empfänger/-in bestimmt. Dies gilt auch, wenn eine E-Mail an mehrere Empfänger/-innen gerichtet ist. Die E-Mail enthält rechtlich geschützte und vertrauliche Informationen. Die Verwendung, Verarbeitung und Übermittlung dieser E-Mail, ihrer Anhänge oder irgendwelcher Teile davon kann Rechte von Betroffenen verletzen und ist deshalb ausschließlich zum bestimmungsgemäßen und zweckgerichteten Gebrauch gestattet. Jede dem Zweck und Ziel der E-Mail und ihrer Anhänge zuwiderlaufende Nutzung und Verarbeitung ist nicht gestattet. Wenn Sie diese Nachricht irrtümlich erhalten oder aus anderen Gründen nicht der/die bestimmungsgemäße Empfänger/-in sind, informieren Sie uns bitte sofort unter der oben genannten Adresse und vernichten Sie diese Nachricht (einschließlich ihrer Anhänge) und alle Vervielfältigungen davon unverzüglich. Der/die Absender/-in trägt keine Haftung, insbesondere für unvollständige, verspätete oder verfälschte Nachrichten, sofern diesem/dieser kein vorsätzliches Verhalten vorgeworfen werden kann.

Sehr geehrter Herr Butzmann,

der Bay. Datenschutzbeauftragte hat uns Ihr Auskunftsersuchen mit einer Anhörung weitergeleitet. Gemäß §39 Abs. 4 Nr. 5 des Bayerischen Datenschutzgesetzes sind Finanzbehörden (das Zweitwohnungssteuerrecht der Gemeinde sehen wir analog zur Finanzbehörde) nicht zur Auskunft verpflichtet. Dennoch sind wir bereit Ihr Auskunftsersuchen zu bearbeiten, jedoch nicht unentgeltlich (§39 Abs. 5 BayDSG).

Die Beantwortung Ihrer Fragen in dem Auskunftsersuchen erfordert einen zeitlichen Aufwand in Höhe von ca. 5 Stunden.

Hiermit möchten wir bei Ihnen nachfragen, ob Sie mit der Kostentragung in Höhe von ca. 250 € plus Bürokosten einverstanden sind?  

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein." alt="Wappen" width="51" height="57" style="width: .5312inpx; height: .5937inpx;" />Mit freundlichen Grüßen

Christian Sutter            

Steuern und Beiträge                    Tel.:      08368  91222-14

Gemeinde Halblech                 Fax.:    08368  91222-29          

Dorfstraße 18                           E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

87642 Halblech                         Web:    www.gemeinde-halblech.de

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