Mitglied im Soprecherrat Josef Butzmann an Dr. Florian Herrmann

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Von: Freunde für Bayern - Josef Butzmann <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.>
Date: Do., 5. Dez. 2024, 18:13
Subject: Aufkommende u. bestehende Fremdenfeindlichkeit in Bayern über E-Autos- parken kann nicht ausgeschlossen werden
To: Peter Jerabek BR 24 <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.>, Dr. Florian Herrmann <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.>, Marcus Söder <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.>
Cc: Bernd Buckenhofer-bayer. Städtetag <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.>, <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.>, <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.>, <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.;, <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.>, <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.>, Münchner Abendzeitung <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.>, Albert Füracker <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.>

Sehr geehrte Herr Dr. Florian Herrmann und Herr Bernd Buckenhofer diese Beschlüsse im Landtag müssten eigentlich die Kommunalverbände wieder einmal begrüßen vergleiche wie einst im Jahr 2004 wo eben auf  Druck und Forderung Bayerischer Gemeinde - und Städtetag die Abschaffung des Besteuerungsverbots zur Zweitwohnungssteuer sehr unfair zu Gunsten bayerischer Tourismuskommunen beschlossen worden ist. Erinnert sei hiermit mal eindeutig eine eigentlich unseriöse Vorgehensweise - man hat das Verbot aufgehoben - ABER gleichzeitig gefordert  jene seit 1980 gewährten und auch ausbezahlten Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnsitze in Höhe von jährlich 35 Mio €  weiterhin zu gewähren. ES wurden doch bekanntlich den Kommunen die Möglichkeit geboten und erlaubt auch eine Zweitwohnungsteuer zu erheben - allerdings nicht empfohlen nur erlaubt.  Dazu auch noch Jahreskurbeiträge  gem. Kurbeitragsatzungen  - wobei eben alle diese Satzungen vom ersten Tag einen Kurbeitrag festlegen aber es nicht vollzogen wird für Millionen Tagesgäste.

 Ein Hinweis darf erwähnt werden dass im  CSU-regierten  Bayern gibt es bekanntlich wohl ca. 450 Kommunen welche mehr oder weniger finanziell vom Tourismus abhängig sind . Es gab   die Chance mit mehr oder weniger glaubwürdigen Argumenten jene Bürger welche sich finanziell entschieden haben in Bayern und nicht im benachbarten Ausland zu investieren und dabei auch die bayerische Wirtschaft grundlegend zu unterstützen, wobei doch bekanntlich diese inzwischen "Unerwünschten" im Kommunalen Finanzausgleich mit den Erstwohnsitzbürgern gleichgestellt worden sind eben seit 1980!

Liebe Verantwortliche vom Bayerischen Gemeindetag und Herr Bernd Buckenhofer  jetzt ganz Neu ist zu lesen, dass man hier nun von Einnahmeausfällen die Interessen der Komunen mal wieder schützen möchte - Vergessen ist von den seit 2005 benachteiligten Bürgern mit den Zweitwohnsitzen es noch nicht, dass man bis zum Jahr 2014  bzw. bis 31.12.2024 mit einer unseriösen Doppelstrategie vor Allem von nur über 170 von 2056  Kommunen wohlwollend eine Zweitwohnungssteuer zur Zahlung fällig wurde (nur weil man es erlaubte aber nicht vorgeschrieben)- im Grunde von der ersten Stunde ab 2005 mit unseriösen vom Gemeindetag augearbeiteten Mustersatzungen alle Bürger abgezockt hat - besonders jene -welche Vertrauen in die Staatsregierung schenkten und keinen Widerspruch erhoben haben. In der Folge sind es etwa  500 000 000€  zusätzlich aus dem Steueraufkommen aller Steuerzahler wurde diesen Kommunen  zu Unrecht  zugesichert und  nun wegen ein paar Euro Parkgebührenausfall wird diese Entscheidung auch kritisiert - mit welchem Gerechtigkeitsgedanken und Hintergrunde kann dieses Verhalten noch öffentlich zur Diskussion stehen ??

Wooo blieb denn der bayer. Gemeindetag für überwiegend jene Kommunen welche sich nicht entschieden haben auf den Abzockezug aufzuspringen und nur Nachteile in Kauf nehmen mussten ??  Nicht von ungefähr klagten 3 Bürgermeister  mit einer Popularklage -was zur Folge hatte, dass man im Landtag ab 2015 ohne Gerichtsentscheidung diese Doppelstrategie reduzierte mit einem Beschluss i Jahr 2014 - trotzdem die angefallenen Verfahrenskosten aus der Staatskasse bezahlt  - wohl ein Hohn??

Fakt ist alle diese Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer wird überhaupt nicht berücksichtigt bei der Bewertung der Finanzkraft einer Kommune - obwohl es die Grundlage sein müsste  bei der Festlegung der Höhe im Komunalen Finanzausgleich - somit steht auch fest, dass sowohl die Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer von den Kommunen wie "Schwarzgeld"  behandelt werden  erlaubt - und das nur  sooo in Bayern anzutreffen.

Ferner sind inzwischen die allermeisten bayerischen Kommunen dabei diese Bürger mit den Zweitwohnungen verächtlicher zu behandeln wie die AfD eben Migration versucht zu bekämpfen. Wie und warum könnte gerne mal  zu einer Diskussion aus gemachten Erfahrungen zur Verfügung gestellt werden. Beste Beispiele sind eben Anti-Zweitwohnsitzsatzungen !!

Auf Ihre persönliche und die Antwort von der Staatsregierung sind wohl sehr viele von er Zweitwohnungssteuer betroffene  Bürger in voller Erwartung??

Jüngste bayerische Entscheidungen im Landtag wo eben zu Unrecht geforderte Coronahilfezahlungen nun zurückgefordert werden ist wohl gerechtfertigt - ABER wie und unter welchen Umständen wäre es denn möglich die Staatskasse des bayerischen Finanzminister um etwa 500 000 000€  zu entlasten, wenn eben alle nicht reell bezogenen Schlüsselzuweisungen dieser bayerischen Gemeinden welche eine Zweitwohnungssteuer erhoben haben  und zusätzlich auch weiterhin Schlüsselzuweisungen ohne Gegenleistung vereinnahmen konnten nur weil eben von den Kommunalverbänden vollkommen falsche unehrliche Signale  und Forderungen gesetzt worden sind.

Im Grunde hätte es zum eigentlichen Anstand aller politischen Entscheidungsträger  gehört - entweder Zweitwohnungssteuer oder Schlüsselzuweisungen  für Nebenwohnsitze - prekär es wurde gelogen und geleugnet!

Weitere Hinweise sind festgehalten in www.buergernetzwerk-bayern.de  plus eine Statische Auswertung*)aus welcher eindeutige Nachweise  ersichtlich sind wie unfair man im Freistaat Bayern im Laufe der letzten 20 Jahre  vorgegangen ist.  Offen bleibt auch wie und mit welchen Argumenten diese Komnmunen nach dem 1.1.2025  vorgehen wenn eben keine Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnsitze gewährt werden und sofern die  Regierung  überhaupt bereit ist zu Unrecht bezogene Zuwendungen zurückfordert- denn Finanzminister könnte diese Summe wohl für wichtige Finanzierungen verwenden! Leider blieb unser Hinweis an Generaltstaatsanwalt diesbezüglich ohne eine Antwort  oder Stellungnahme es muss allerdings noch eine Abwegung erfolgen über eine Untätigkeitsklage !?!

*) auf Wunsch kann in Papierform  per Post  übersandt werden.

Für eine Kommentierung und Stellungnahme vorab ein herzliches Dankeschön  verbleibt

mit freundlichen Grüßen

Josef Butzmann Vors. v. Freunde für Ferien in Bayern e.V.  ( 01762 422 5334 )

Quelle > https://www.merkur.de/lokales/region-miesbach/miesbach-ort29062/kritik-an-geplantem-auto-privileg-buergermeister-sehen-eingriff-in-selbstverwaltung-93450439.html#id-Comments

de/nachrichten/autoren/petr-jerabek,8befe7de-fe00-408a-a7ce-4cae5d1e41f5

https://www.welt.de/motor/news/article254774194/Frei-Parken-fuer-E-Autos-Ab-April-in-Bayern.html?cid=socialmedia.email.sharebutton

https://www.golem.de/news/e-mobilitaet-in-bayern-duerfen-elektroautos-bald-3-stunden-gratis-parken-2412-191390.html

  • Einnahmeausfälle für Kommunen????????

    Herrmann räumte ein, dass die Neuerung bei Kommunen zu Einnahmeausfällen führen könne. Aufgabe von Kommunen sei im Kern aber nicht, durch die Bewirtschaftung von Parkplätzen Einnahmen zu erzielen, "sondern die Parkplätze zu bewirtschaften". Parkgebühren hätten auch eine regulative Wirkung – so werde beispielsweise verhindert, dass jemand vor seinem Urlaub das Auto einfach irgendwo mitten in der Stadt abstelle.
  • Anzeichen von Fremdenfeindlichkeit ???