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Von: Freunde für Bayern - Josef Butzmann <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.>
Date: Fr., 14. März 2025, 15:47
Subject: Anfrage: an Oberstaatsanwalt Herr Dr. Ruhland + Stellvertr. Herren Oberstaatsanwälte Franck und oder Hörmann Datum 8.3.2021
To: <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.>

Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt Dr. Ruhland - wir erlauben uns hiermit nachzufragen ob denn unser per Einschreiben übermittelter Hinweise auf bayerische "Ungereimtheiten"  im Zusammenhang mit  der bayerischen Erhebung einer Zweitwohnungssteuer inzwischen angekommen sei ?  Im Grunde hätten wir dazu wohl um eine Stellungnahme gebeten. Denn geht es hier um etwa 500 000 000€  zu Unrecht verteilte Steuergeldsummen- welche wohl beim bayerischen Staatshaushalt für  den Finanzminister auch in absehbarer Zeit ehrlich und dringend benötigen könnte. Erinnert sei hiemit, dass eben jüngst zu Unrecht überwiesene Coronahilfen auch zurückgezahlt werden mussten - wenn eben der  Nachweis über die entstandenen Einnahmeausfälle nicht perfekt nachgewiesen werden konnten. Hier bei der Zweitwohnungssteuer wurden eben bis zum 31.12.2024  Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnsitze - wenn auch gekürzt - den Kommunen überwiesen - obwohl diese  Summen als Entschädigung für nicht mögliche Erhebung einer Zweitwohnungssteuer ursprünglich zugesprochen worden sind.  Mit dem Beschluss eine Zweitwohnungssteuer zu erheben wäre es wohl legitim gewesen bzw. auch noch im Jahr 2025  diese Summen zurückzufordern.

  • Entweder Zweitwohnungssteuer oder Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnsitze

Die Erhebung der Zweitwohnungssteuer wurde nicht angeordnet - nicht befohlen - allerdings nur erlaubt, allerdings haben sehr viele bayerischen Kommunen mit ebenfalls vielen Zweitwohnungen  auf die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer verzichtet- folglich zu Recht eben die Zuwendungen  bzw. als Entschädigung für nicht zulässige Erhebung einer Bagatellsteuer. Gerne würden wir einen statistischen Nachweis nach Anforderung in Papierform als große Übersicht übermitteln.

Leider wurden auch diese Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer bisher bei der Bewertung einer Finanzkraft einer Gemeinde nicht berücksichtigt obwohl es die Grundlage sein müsste für die Festlegungen der Zuwendungen im Kommunalen Finanzausgleich.

Hierzu sei auch ein Gutachten  v. 12.2.2013 des  Herrn Prof. Dr. Thiess Büttner  vom Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Finanzwissenschaft- im Grunde ein beratendes Mitglied bei Entscheidungen "Kommunaler Finanzausgleich in Bayern" als Beweis im Anhang übermittelt.

Bis zur Stunde keine Reaktion vernommen - die Übermittlung erfolgte Per Post- Einschreiben zusätzlich 25.5.2021 (Sendung 'RR 56284647 4 DE)

Schlussfrage:  Dürfen wir mit einer Antwort und Stellungnahme rechnen, denn das Thema betriftt auch unsere Mitglieder des Vereins "Freunde für Ferien in Bayern e.V. " 

mit freundlichen Grüßen

Josef Butzmann Vorsitzender 07309 5084 oder und 01762 422 5334

  Generalstaatsanwalt Dr. Ruhland 8.3.2021.pdf

Büttner -Gutachten 12.2.13.pdf