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Von: Freunde für Bayern - Josef Butzmann <
Date: Di., 2. Sept. 2025, 14:15
Subject: Fwd: Zweitwohnungen in Oberstaufen und Ortsteilen oder bald ganz Bayern noch zugelassen?
To: Werner E. Niederdraenk <
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Date: | Tue, 2 Sep 2025 12:08:46 +0200 |
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Content-Language: | de-DE |
To: | Rathaus Oberstaufen |
Cc: | Constanze Hoefinghoff Tourismusleiterin |
From: | Freunde für Bayern - Josef Butzmann |
Subject: | Zweitwohnungen in Oberstaufen und Ortsteilen oder bald ganz Bayern noch zugelassen? |
Disposition-Notification-To: | Freunde für Bayern - Josef Butzmann |
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Martin Beckel
was tut sich denn in Oberstaufen und den Ortsteilen in Sachen Zweitwohnungen bzw. Immobilienmarkt?
Trifft es wohl wirklich zu, dass man wie in Oberstdorf künftig auch bei Besitzwechsel ob nun Vererbung oder Verkauf künftig keine Nutzung als Zweitwohnung von der Gemeinde genehmigen wird- wenn nicht an mehr als der Hälfte der Tage eines Jahres diese Wohnung nachweislich über einen Vertrag eine Vermietung erfolgt. Zweitwohnungssteuer ist trotzdem gem. Satzung zur Zahlung fällig.
Es geht hier darum die herrschende Wohnungsnot zu reduzieren oder den Immobilienmarkt kurzfristig zusätzlich anzuheizen?
Was ist eigentlich los an dem "Gerücht" jetzt kann noch eine Wohnung gekauft werden ohne eine Zweitwohn- Nutzungs-Genehmigung durch die Gemeinde - das sollte sich angeblich ab dem 1.1.2026 wohl ändern, gemäß Beobachtungen bei Angeboten von Wohnungen - sei wohl Eile geboten - dadurch floriert nicht so überraschend der Verkauf und sind sehr hohe Erträge mit Preisen pro qm zwischen 8000 und 10 000 € möglich - es wird wohl gekauft ohne vorher eine Besichtigung erforderlich, da die Nachfrage explodieren würde- Dank Kommunaler Beschlusslage.
Im Amtsblatt Oberallgäu ist wohl von Oberstaufen noch nichts zu finden- - oder wird unter anderem Begriff ähnliches angestrebt - oder ist die Beschlussfassung noch nicht endgültig öffentlich bekannt ??
Über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer alleine war wohl in der Vergangenheit es nicht möglich diese "Unerwünschten Zweitwohnungsbesitzer zu verjagen" denn vom bayerischen Staat gab es doch wie "Allmoooosen" für jene Kommunen welche sich zur Zweitwohnungssteuer - trotz enormem Verwaltungsaufwand entschieden haben zusätzlich aus dem Steueraufkommen aller Steuerzahler Schlüsselzuweisungen innerhalb der 20 Jahre in beinahe skandaler Form 500 000 000 € dazu werden diese Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer wie Schwarzgeld behandelt - bei solider Geschäftspolitik der CSU- Regierung sollten diese zu Unrecht bezogenen Millionen ähnlich wie bei Corona- Hilfe eigentlich zurückgefordert werden - Ehrlich und durchsichtige Vorgehensweise hätte lauten müssen entweder Schlüsselzuweisungen oder Zweitwohnungssteuer!
Ist wohl sehr schade, dass sich die CSU ähnlich verhält wie die AFD ( Staatsfeindlich - Bürgerfreundlich) mit dem Unterschied von der AfD -Ausländer raus - bei der CSU -Zweitwohnsitze raus.
mehr und ausführlichere Informationen sind wie immer zu finden "Buergernetzwerk-bayern.de - demnächst 500 000 Zugriffe erreicht.
Für eine ehrliche und zuverlässige Stellungnahme vorab ein herzliches Dankeschön
mit freundlichen Grüßen
Josef Butzmann Vors. v. Freunde für Ferien in Bayern e.V.
- Amtsblatt_Nr._32_-_2024.pdf
- Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen (Teilungssatzung), in Kraft getreten am 27.11.2019, aufgehoben. II. Die am 01.08.2024 beschlossene Satzung zur Aufhebung der am 26.09.2019 beschlossenen und am 27.11.2019 in Kraft getretenen 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen (Teilungssatzung) liegt ab sofort im Markt Oberstdorf [...] Aufhebung der am 26.09.2019 beschlossenen und am 27.11.2019 in Kraft getretenen 2....*)
- *) nur über Verfahren NKK - mit über 5 Jahren Laufzeit - möglich geworden - die Verfahrenskosten mussten von der Gemeinde Oberstdorf übernommen werden.
- In keiner Zeitung wurde davon zum Schutze aller bayerischen Kommunen und der CSU davon die breite Bevölkerung informiert !!!!
Teilungssatzung NEU im Amtsblatt v. 26.09.2024.docx