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Das 2020 verschärfte Geldwäschegesetz (GWG), das auch für Immobilienbeteiligte gilt und die Änderungen des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts zeigen offensichtlich nicht die erhoffte Wirkung. Die Verschleierungsmöglichkeiten der Eigentümer sehen wir drastisch bei den Oligarchen Investments. Eine Regelung, die das verhindert, ist wohl notwendig.

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https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/immobilienregister-gegen-geldwaesche_84342_539444.html

https://www.bfw-newsroom.de/zentrales-immobilienregister-im-bundestag/

https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-891814