Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitstreiter,

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Anhebung des Hebesatzes der GrSt rechtswidrig, weil die "Sonstige Einnahmen" gem Art 62 Gemeindeordnung (GO), hier Gewinnanteile der Sparkasse Mainfranke-Würzburg nicht eingefordert wurden. Kommunale Steuern dürfen aber erst dann erhöht werden, wenn alle "Sonstige Einnahmen" und dazu gehören die Gewinnanteile aus der Trägerschaft der Stadt Würzburg an der Sparkasse Mainfranken-Würzburg. (s. dazu die Beiträge unter Hauptordner > Sparkassen Ausschüttungspraxis) generiert worden sind.

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Muster-an_Abt.Steuern-Stadt_WÜ-